Verein Eltern-Kind-Zentrum
Villa Kunterbunt
Ringstraße 70, 3500 Krems
Tel: 02732/79722
vil.kunterbunt@aon.at
villa.kunterbunt@
noe.familienbund.at
Häufig kommt es nach Trennung bzw. Scheidung von Elternpaaren zu eingeschränktem oder abgebrochenen Kontakt des getrennt lebenden Elternteiles zum Kind. Das Kind hat jedoch das Recht auf die Aufrechterhaltung ausreichender persönlicher Kontakte zwischen ihm und dem Elternteil, bei dem es nicht lebt.
In Österreich wird seit dem Jahr 2001 Besuchsbegleitung auf Basis gesetzlicher Grundlagen angeboten. In erster Linie ist sie Recht des Kindes im Falle einer Trennung oder Scheidung seiner Eltern zur Aufrechterhaltung der Beziehung zu jenem Elternteil, bei dem es nicht lebt.
Der Besuchsbegleiter ist neutraler Ansprechpartner für Kinder und Eltern und unterstützt beide Elternteile in dieser veränderten Situation beim (Neu-)Aufbau einer tragenden Beziehung zu ihrem Kind. Die Besuchsbegleitung dient der Neu- oder Wiederanbahnung des persönlichen Kontakts zwischen dem getrennt lebenden Elternteil der/des Minderjährigen
Die Menschen, die bei uns täglich aus und eingehen fühlen sich sehr wohl. Die Atmosphäre im Eltern-Kind-Zentrum schafft Vertrauen und Sicherheit. Schwellenängste fallen hiermit weg.
In der Villa Kunterbunt besteht auch die Möglichkeit eine psychosoziale Beratung oder Begleitung in Anspruch zu nehmen.